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   OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20   

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https://dejure.org/2020,48413
OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20 (https://dejure.org/2020,48413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2020 - 20 W 197/20 (https://dejure.org/2020,48413)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2020 - 20 W 197/20 (https://dejure.org/2020,48413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO, § 800 ZPO, § 19 GBO, § 29 GBO
    Angaben zum Zinsbeginn eines verzinslichen Grundpfandrechts in Anträgen und Bewilligungen zur Eintragung im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20
    2 Z 34/73">BayObLGZ 1973, 213, 216; ausdrücklich offenlassend: BGH, Beschluss vom 28.09.1989, Az. V ZB 17/88, zitiert nach juris).

    Zwar ist die Bedeutung der Unterwerfungserklärung gering (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen auch im Einzelnen: BGH, Beschluss vom 28.09.1989, Az. V ZB 17/88, zitiert nach juris, Tz. 14).

  • BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20
    Während nach der wohl überwiegenden Ansicht in der Kommentarliteratur (u. a. Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 6; Geimer in Zöller, ZPO, seit der 32. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 11; Munzig in KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 19 GBO, Rn. 72; Krauß in Bauer / Schaub, GBO, 4. Aufl., AT D, Rn. 125) für die Eintragung eines solchen Vermerks allein die Bewilligung des Inhabers des belasteten Rechts im Sinne des § 19 GBO genügen soll, die in der Form des § 29 GBO - also auch durch öffentlich beglaubigte Urkunde - nachgewiesen werden kann, sieht die Rechtsprechung regelmäßig auch das Vorliegen einer wirksamen Unterwerfungserklärung im Sinne des § 800 ZPO, welche nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommenen Urkunde erklärt werden muss, vom Prüfungsumfang des Grundbuchamtes umfasst (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 30.06.1983, Az. V ZB 20/82; Tz. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015, Az. I-15 W 536/15; KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. 1 W 3/13 und 1 W 4/13, jeweils zitiert nach juris; …
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20
    Der Senat hat darüber hinaus ohne Bindungswirkung für das Grundbuchamt mit Begründung im Einzelnen darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 09.02.1995, Az. 23/94, BGHZ 129, 1 ff., zitiert nach juris) für die Bewilligung der Eintragung eines Rangvorbehaltes für ein verzinsliches Grundpfandrecht die Angabe eines eindeutigen Anfangszeitpunktes des Zinslaufs erforderlich ist.
  • KG, 14.01.2013 - 1 W 3/13

    Nachträgliche Genehmigung der Unterwerfungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20
    Während nach der wohl überwiegenden Ansicht in der Kommentarliteratur (u. a. Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 6; Geimer in Zöller, ZPO, seit der 32. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 11; Munzig in KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 19 GBO, Rn. 72; Krauß in Bauer / Schaub, GBO, 4. Aufl., AT D, Rn. 125) für die Eintragung eines solchen Vermerks allein die Bewilligung des Inhabers des belasteten Rechts im Sinne des § 19 GBO genügen soll, die in der Form des § 29 GBO - also auch durch öffentlich beglaubigte Urkunde - nachgewiesen werden kann, sieht die Rechtsprechung regelmäßig auch das Vorliegen einer wirksamen Unterwerfungserklärung im Sinne des § 800 ZPO, welche nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommenen Urkunde erklärt werden muss, vom Prüfungsumfang des Grundbuchamtes umfasst (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 30.06.1983, Az. V ZB 20/82; Tz. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015, Az. I-15 W 536/15; KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. 1 W 3/13 und 1 W 4/13, jeweils zitiert nach juris; …
  • KG, 14.01.2013 - 1 W 4/13

    Unterwerfungserklärung durch Nichtberechtigten möglich?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20
    Während nach der wohl überwiegenden Ansicht in der Kommentarliteratur (u. a. Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 6; Geimer in Zöller, ZPO, seit der 32. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 11; Munzig in KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 19 GBO, Rn. 72; Krauß in Bauer / Schaub, GBO, 4. Aufl., AT D, Rn. 125) für die Eintragung eines solchen Vermerks allein die Bewilligung des Inhabers des belasteten Rechts im Sinne des § 19 GBO genügen soll, die in der Form des § 29 GBO - also auch durch öffentlich beglaubigte Urkunde - nachgewiesen werden kann, sieht die Rechtsprechung regelmäßig auch das Vorliegen einer wirksamen Unterwerfungserklärung im Sinne des § 800 ZPO, welche nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommenen Urkunde erklärt werden muss, vom Prüfungsumfang des Grundbuchamtes umfasst (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 30.06.1983, Az. V ZB 20/82; Tz. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015, Az. I-15 W 536/15; KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. 1 W 3/13 und 1 W 4/13, jeweils zitiert nach juris; …
  • OLG Hamm, 30.12.2015 - 15 W 536/15

    Formerfordernis einer Nachverpfändungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20
    Während nach der wohl überwiegenden Ansicht in der Kommentarliteratur (u. a. Wolfsteiner in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 6; Geimer in Zöller, ZPO, seit der 32. Aufl., § 800 ZPO, Rn. 11; Munzig in KEHE Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 19 GBO, Rn. 72; Krauß in Bauer / Schaub, GBO, 4. Aufl., AT D, Rn. 125) für die Eintragung eines solchen Vermerks allein die Bewilligung des Inhabers des belasteten Rechts im Sinne des § 19 GBO genügen soll, die in der Form des § 29 GBO - also auch durch öffentlich beglaubigte Urkunde - nachgewiesen werden kann, sieht die Rechtsprechung regelmäßig auch das Vorliegen einer wirksamen Unterwerfungserklärung im Sinne des § 800 ZPO, welche nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO in einer von einem deutschen Gericht oder Notar aufgenommenen Urkunde erklärt werden muss, vom Prüfungsumfang des Grundbuchamtes umfasst (vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 30.06.1983, Az. V ZB 20/82; Tz. 12 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2015, Az. I-15 W 536/15; KG Berlin, Beschluss vom 14.01.2013, Az. 1 W 3/13 und 1 W 4/13, jeweils zitiert nach juris; …
  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 27/13

    Grundbuchverfahren zur Eintragung einer Nachverpfändungserklärung: Tatsächliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2020 - 20 W 197/20
    Das Grundbuchamt ist aber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die Verfahrenserklärungen der Beteiligten auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.03.2014, Az. V ZB 27/13, zitiert nach juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 20 W 96/20

    Beweis des Umstands, dass einzige Kind zu sein, durch eidesstattliche

    Auch eine Zwischenverfügung nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GBO ist eine der Beschwerde unterliegende Entscheidung im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO (Senat v. 18.08.2020 - 20 W 197/20 , Juris- Rn. 25 ; OLG München NJW-RR 2021, 42, 43; KG RNotZ 2021, 96, 97).
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